ÖGGH Stellungnahme zur COVID-19 Impfung bei Lebererkrankungen und unter Immunsuppression nach Lebertransplantation
Liebe Patientinnen, Liebe Patienten,
Das Jahr 2020 war von negativen Schlagzeilen über das SARS-CoV-2 Virus und die dadurch verursachte schwere Lungenerkrankung COVID-19 geprägt. Beruhigend ist die Tatsache, dass PatientInnen mit Lebererkrankungen KEINEN schwereren Verlauf und KEIN erhöhtes Sterberisiko bei einer COVID-19 Infektion hatten [1, 2].
Dennoch ist es uns besonders wichtig Ihnen mitzuteilen, dass nun effektive und sichere Impfungen gegen COVID-19 entwickelt wurden, die entweder bereits zugelassen wurden bzw. kurz vor der Zulassung stehen. Kurz und bündig möchten wir zusammenfassen, dass wir Ihnen– als PatientInnen mit Lebererkrankungen bzw. mit medikamentöser Immunsuppression nach Lebertransplantationen – ALLEN eine COVID-19 Impfung empfehlen. Die COVID-19 Impfstoffe von Pfizer/BioNTech[3, 4], Astra Zeneca[5, 6] und Moderna[7, 8] sind allesamt „Tot-Impfstoffe“ und wurden ausreichend auf Sicherheit und Nebenwirkungen geprüft und zeigten sehr gute Ergebnisse in Bezug auf einen Schutz vor einer COVID-19 Infektion.
Die medizinischen Experten der ÖGGH empfehlen daher aufgrund der vorliegenden Datenlage zur Sicherheit und Wirksamkeit dieser Impfstoffe die COVID-19 Impfung für ALLE PatientInnen mit Lebererkrankungen und auch für PatientInnen unter Immunsuppression nach Lebertransplantation, sobald diese zur Verfügung steht. Die erwähnten Impfstoffe wurden bereits an einer großen Zahl an Menschen (auch mit Lebererkrankungen) getestet und sind nicht nur zu Ihrem persönlichen Schutz wichtig, sondern leisten auch einen Beitrag zur weltweiten Bekämpfung der COVID-19 Pandemie.
Bei weiteren Fragen zur COVID-19 Impfung, wenden Sie sich bitte an Ihr betreuendes Leber-Zentrum. Klinische Registerstudien zu COVID-19 Impfungen bringen wertvolle Erkenntnisse, die Ihnen als Patient*Innen wieder zu Gute kommen können. Daher befürwortet die ÖGGH auch eine etwaige Teilnahme an diesen Registern bzw. Studien, wenn Sie dafür in Frage kommen.
Die ÖGGH wünscht Ihnen ein gesundes Jahr 2021!