Laut Epidemiegesetz § 1 sind virale Hepatitis A, B, C, D, E eine meldepflichtige Erkrankung, d.h. aber nur, dass die Daten zur epidemiologischen Erfassung von den Gesundheitsbehörden erfasst werden müssen. Wenn Sie bei der Datenerhebung das Gefühl haben, diskriminiert zu werden, bitten wir Sie, sich vertrauensvoll an uns zu wenden. Es ist Ihr Recht als Patient, zuvorkommend, höflich, diskret behandelt zu werden.
Rezeptgebührenbefreiung: Für die Therapie von Krankheiten, die im Epidemiegesetz § 1 angeführt sind, ist der Patient von der Rezepgebühr befreit. Der Arzt muss dazu auf der Vorderseite M.I.R. draufschreiben und einen zweiten Stempel draufgeben und auf der Rückseite die Diagnose anführen. Dann weiss jede Apotheke, dass der Patient in diesem Falle von der Rezeptgebühr befreit ist.
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