Meine Rechte §
Patientenanwaltschaft in Österreich
Patientenanwaltschaften sind völlig eigenständige Institutionen der verschiedenen Länder. Sie helfen Ihnen bei der Vertretung Ihrer Rechte als Patient im Gesundheits- und Spitalsbereich weiter.
Wiener Patientenanwaltschaft
Die Wiener Patientenanwaltschaft (WPA) ist eine Einrichtung des Landes Wien, welche auf Grund eines Wiener Landesgesetzes geschaffen wurde und seit 1. Juli 1992 besteht. Sie wird vom unabhängigen Wiener Patientenanwalt geleitet. Sie ist eine unabhängige und weisungsfreie Anlaufstelle im Wiener Gesundheits- und Spitalsbereich. Sie wird nicht nur von Patienten, sondern auch von Ärzten in Anspruch genommen. Ihre Tätigkeit dient der Stärkung der Position der Patienten im Gesundheitsbereich, der weiteren Verbesserung des Verhältnisses zwischen Patienten und allen Gesundheitsdiensten, sowie der notwendigen allgemeinen Bewusstseinsbildung am Wege zu einem integrierten Gesundheitssystem in Wien. Im Jahr kontaktieren rund 7000 Personen die Wiener Patientenanwaltschaft und werden dabei von einem elfköpfigen Team betreut.
Die Zuständigkeit umfasst das gesamte Gesundheitswesen von Wien:
- Krankenanstalten
- Pflegeheime
- Rettung und Krankenbeförderung
- Dienste im Gesundheitsbereich
- Freipraktizierende Ärzte
- Apotheken
- Dentisten
- Hebammen
Gesetzliche Verschwiegenheitspflichten sind gegenüber der Wiener Patientenanwaltschaft nicht wirksam; der Wiener Patientenanwalt und seine Mitarbeiter unterliegen jedoch der vollen Amtsverschwiegenheit. Kosten und Abgaben sind bei der Inanspruchnahme der Wiener Patientenanwaltschaft nicht zu entrichten. Die Funktionen eines Rechtsanwaltes übt der Wiener Patientenanwalt nicht aus. Er kann daher niemanden vor Gerichten oder Behörden vertreten.
Patientenanwaltschaft Niederösterreich
Die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft ist die zuständige Anlaufstelle für Sie als Patient, Vertrauensperson von Patienten, Verantwortlicher oder Mitarbeiter in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Zu den Leistungen und Aufgaben gehören:
- Information und Rechtsberatung zu allen Fragen der Patientenrechte
- Kostenlose, außergerichtliche Vertretung von Patienten, wenn der Verdacht auf medizinische oder pflegerische Behandlungsfehler gegeben ist
- Entgegennahme von Beschwerden aus dem Gesundheits- und Sozialwesen, deren Bearbeitung und das Angebot von Lösungen
- Beratung aller Verantwortlichen und Mitarbeiter in niederösterreichischen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen über die Patientenrechte und ihre praxisgerechte Umsetzung
Patientenanwalt: Dr. Gerald Bachinger
NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft
Rennbahnstrasse 29 (Glaswürfel)
Tor zum Landhaus
3109 ST. PÖLTEN
Tel.: 02742 / 9005-15575
oder 02742 / 9005-15635
Fax: 02742 / 9005-15660
E-Mail: post.ppa@noel.gv.at
Web: www.patientenanwalt.com
Patientenanwaltschaft Burgenland
Der Patientenanwalt Burgenland unterstützt Patientinnen und Patienten bzw. deren Vertrauenspersonen weisungsfrei, kostenlos und unter Wahrung des Datenschutzes bei Beschwerden über die Behandlung, Betreuung und Pflege in und durch Einrichtungen des Gesundheitswesens im Burgenland.
Aufgaben:
- Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden von Patienten oder deren Vertrauenspersonen
- Beratung, Information und Hilfestellung
- Erteilung von Auskünften
- Zusammenarbeit mit sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie Sozialversicherungsträger, Selbsthilfegruppen etc.
Patientenanwalt: Dr. Josef Weiss
Patientenanwaltschaft Burgenland
Hartlsteig 2
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0) 2682 / 600 2153
Fax: +43 (0) 2682 / 600 2171
E-Mail: post.patientenanwalt@bgld.gv.at
Web: www.burgenland.at/buergerservice/
patientenanwalt
Oberösterreichische Patienten- und Pflegevertretung
Die Oö. Patientenvertretung sieht ihre Aufgabe in der Aufklärung und Information von Patienten und Patientinnen sowie im Versuch der außergerichtlichen Schadensregulierung bei behaupteten Behandlungszwischenfällen. Die außergerichtliche Schadensregulierung soll dabei als Chance verstanden werden, einen Schadensfall ohne ein langwieriges Gerichtsverfahren zu bereinigen. Des Weiteren kann Sie eingeschaltet werden bei der Behandlung von Beschwerden und Erteilung von Auskünften, die mit dem Aufenthalt von Patienten in einer Oö. Krankenanstalt zusammenhängen. Unterstützung von Beschwerden von Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen sowie von Menschen mit besonderen Bedürfnissen in Einrichtungen der Behindertenhilfe bei Streitfällen im Zusammenhang mit einer mangelhaften Unterbringung, Verpflegung und Hilfe.
Die Oö. Patienten- und Pflegevertretung ist zuständig für:
- die Aufklärung von Missständen
- die Behandlung von Beschwerden
- die Erteilung von Auskünften die jeweils mit dem Aufenthalt eines Patienten oder einer Patientin in einer oberösterreichischen Krankenanstalt zusammenhängen, sowie
- für die Unterstützung für Bewohner und Bewohnerinnen von Alten- und Pflegeheimen, oder
- von behinderten Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe
- bei Streitfällen im Zusammenhang mit einer mangelhaften Unterbringung, Verpflegung, Betreuung und Hilfe
Vorsitzender: Dr. Jakob Gratzer
Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Landessanitätsdirektion
Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Bahnhofplatz 1 (LDZ)
4021 Linz
Tel.: 0732 / 77 20-142 15
Fax: 0732 / 77 20-21 43 96
E-Mail: ppv.post@ooe.gv.at
Web: www.land-oberoesterreich.gv.at
Steiermärkische PatientInnen- und Pflegeombudsschaft
Aufgabe der Steiermärkischen PatientInnen- und Pflegeombudsschaft ist die Wahrung und Sicherung der Rechte und Interessen der Patientinnen/Patienten von
Krankenanstalten, der Bewohnerinnen/Bewohner von Pflegeheimen und Pflegeplätzen und der Benutzerinnen/Benutzer mobiler Dienste.
Weiters:
- Entgegennahme und Prüfung von Anregungen
- Umfassende Beratung und Erteilung von Auskünften, soweit nicht eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht entgegensteht
- Entgegennahme, Prüfung und Aufklärung von Beschwerden,
- Informationen der Patientinnen/Patienten bzw. Bewohnerinnen/Bewohner und
- Betreuten vom Ergebnis der Prüfung Aufklärung von Mängeln und Missständen sowie
- Abgabe von Empfehlungen
Pflegeombudsfrau: Mag. Renate Skledar
Palais Trauttmansdorff
8010 Graz
Tel.: 0316 / 877-3350
Fax: 0316 / 877 48 23
E-Mail: ppo@stmk.gv.at
www.patientenvertretung.steiermark.at
Patientenanwaltschaft Kärnten
Die Kärntner Patientenanwaltschaft ist eine kostenlose Servicestelle der Landesregierung zur Unterstützung von Patientinnen und Patienten, d.h. zur Stärkung ihrer Position und ihrer Rechte innerhalb des Gesundheitswesens. Sie wurde als erste Einrichtung Ihrer Art in Österreich 1990 ins Leben gerufen und gesetzlich verankert. Der Patientenanwalt ist unabhängig und weisungsfrei d.h. nur dem Gesetz verpflichtet. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf alle Kärntner Krankenanstalten und Niedergelassenen Ärzte bzw. Ordinationen.
Zu den Leistungen und Aufgaben gehören:
- Bereitstellung von Informationen und Beratung von Patienten oder deren Angehörigen im Rahmen medizinischer Behandlung und zu Fragen der Patientenrechte im Bundesland Kärnten
- Entgegennahme von Beschwerden
- Hilfestellung zur außergerichtlichen Regulierung von
- Behandlungsschäden
- Vermittlung in Konflikten zwischen Patienten und Ärzten oder Krankenanstalten
- Beratung von Verantwortlichen und Mitarbeitern im Kärntner Gesundheitswesen zur Beachtung und Umsetzung von Patientenrechten
Patientenanwalt: Dr. med. Erwin Kalbhenn
Patientenanwaltschaft Kärnten
St. Veiter Straße 47
9026 Klagenfurt
Tel.: 0463 / 57230
Fax: 0463 / 538 23195
E-Mail: patientenanwalt@ktn.gv.at
Web: www.patientenanwalt-kaernten.at
Salzburger Patientenvertretung
Die Salzburger Patientenvertretung ist eine gesetzliche Einrichtung des Landes Salzburg und prüft außergerichtlich und kostenfrei Beschwerdeanliegen betreffend die medizinische und pflegerische Behandlung und Betreuung in allen Krankenanstalten im Bundesland Salzburg, insbesondere vermutete medizinische Schadensfälle, im Sinne einer außergerichtlichen Schadensregulierung (Schadensersatz); ihr obliegt auch die Geschäftsführung des gesetzlichen Salzburger Patientinnen- und Patientenentschädigungsfonds und sie hat den Vorsitz der Entschädigungskommission inne.
Die Salzburger Patientenvertretung wahrt Ihre Rechte als Patient und garantiert absolute Verschwiegenheit.
Patientenvertretung: Dr. Mercedes Zsifkovics
Sigmund-Haffner-Gasse 18/3
5020 Salzburg
Tel.: 0662 / 8042/2030
Fax: 0662 / 8042/3204
E-Mail: patientenvertretungn@salzburg.gv.at
Web: www.salzburg.gv.at
Tiroler Patientenvertretung
Die Patientenvertretung wurde eingerichtet, um die Rechte und Interessen von Personen (PatientInnen) zu wahren und zu sichern, die in Tirol Leistungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen oder aufgrund ihres Gesundheitszustandes solcher Leistungen bedürfen – und zwar in Krankenanstalten, in Kuranstalten, in sonstigen in die Zuständigkeit des Landes fallenden Gesundheitseinrichtungen und im Bereich des Rettungswesens. Die Patientenvertretung ist im Rahmen ihrer Tätigkeit unabhängig, weisungsfrei und zur Verschwiegenheit über alle ihr ausschließlich aus dieser Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, an deren Geheimhaltung ein schutzwürdiges Interesse einer Person besteht. Die Inanspruchnahme der Tiroler Patientenvertretung erfolgt kostenlos.
Die gesetzlichen Aufgaben sind so beschrieben:
- Entgegennahme und Behandlung von Beschwerden sowie
- Information über das Ergebnis der Prüfung
- Aufzeigen von Mängeln oder Missständen und
- Hinwirken auf deren Beseitigung
- Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten der PatientInnen
- Prüfung von Anregungen und Abgabe von Empfehlungen zur Verbesserung der Stellung der PatientInnen
- Wahrnehmung der Aufgaben des Entschädigungsbeauftragten nach dem Tiroler Patientenentschädigungsfonds-Gesetz
- Abgabe von Stellungnahmen in grundlegenden allgemeinen patientenrelevanten Fragen
Bei der Tiroler Patientenvertretung können die neuen, sogenannten „verbindlichen Patientenverfügungen“ kostenlos errichtet werden.
Leitung Tiroler Patientenanwaltschaft: Mag. Barbara Soder
Sillgasse 8/3.Stock
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 / 508-7700
Fax: 0512 / 508-7705
E-Mail: patientenvertretung@tirol.gv.at
Web: < href="www.tirol.gv.at/themen/gesundheit/patientenvertretung">www.tirol.gv.at
Patientenrechte der Vorarlberger Krankenanstalten § 5a des Vorarlberger Krankenanstaltengesetzes
Die Träger von Krankenanstalten sind unter Beachtung des Anstaltszweckes und des Leistungsangebotes verpflichtet, dafür zu sorgen, dass:
- Pfleglinge Informationen über die ihnen zustehenden Rechte erhalten sowie ihr Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte ausüben können
- Pfleglinge ihr Recht auf Aufklärung und Information über die Behandlungsmöglichkeiten samt Risiken ausüben können
- auf Wunsch des Pfleglings ihm oder Vertrauenspersonen medizinische Informationen durch einen zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Arzt in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art gegeben werden
- ausreichend Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt bestehen und Vertrauenspersonen des Pfleglings im Fall einer nachhaltigen Verschlechterung seines Gesundheitszustands auch außerhalb der Besuchszeiten Kontakt mit dem Pflegling aufnehmen können
- auf Wunsch des Pfleglings eine seelsorgerische Betreuung möglich ist
- auf Wunsch des Pfleglings eine psychologische Unterstützung möglich ist
- auch in Mehrbetträumen eine ausreichende Wahrung der Intimsphäre gewährleistet ist
- neben der Erbringung fachärztlicher Leistungen auch für allgemeine medizinische Anliegen des Pfleglings ein zur selbständigen Berufsausübung berechtigter Arzt zur Verfügung steht
- ein würdevolles Sterben sichergestellt ist und Vertrauenspersonen Kontakt mit dem Sterbenden pflegen können
- bei der Leistungserbringung möglichst auf den im allgemeinen ¸blichen Lebensrhythmus abgestellt wird
- bei der stationären Versorgung von Kindern eine möglichst kindergerechte Ausstattung der Krankenräume gegeben ist
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Klagbaumgasse 3
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Tel: 01/ 581 03 28
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